Konzeption Freiwilligendienste an der Maria-Montessori-Schule (Stand März 2019)

Mit dem DRK-Köln als Träger  bieten wir den Bundesfreiwilligendienst und das Freiwillige Soziale Jahr an. Wir orientieren uns daher an den Leitlinien und Vorgaben des DRK Köln. Geldgeber für  die Freiwilligendienstler ist der  Rhein-Erft-Kreis, der für jede Klasse eine sowie zwei zusätzliche Stellen finanziert.
Der Freiwilligendienst ist ein Lerndienst. Er unterstützt die jungen Menschen bei ihrem Bemühen, die Gesellschaft zu gestalten. Die Sensibilisierung der Freiwilligen für Menschen in anderen Lebenslagen, mit körperlichen, seelischen und sozialen Einschränkungen und der Umgang mit diesen Menschen fördert eine umfassende Persönlichkeits- und Bewusstseinsbildung. Hier erfolgt Bildung durch praktische Tätigkeit und unterscheidet sich somit von anderen Formen und Phasen des Lernens. Dabei sind Zeit und Raum für Reflexion und Begleitung unabdingbar für den Erfolg des Lerndienstes.

Durch die Teilnahme an einem Freiwilligendienst erhalten die Freiwilligen Anregungen zur Gestaltung ihres zukünftigen Lebens und gleichzeitig Unterstützung bei der Suche nach Wertorientierung. Durch ihr Engagement entwickeln sie Verantwortungsbewusstsein und Reife und leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung zwischenmenschlicher Beziehungen. (s. Info des DRK Köln)

Die Freiwilligen kommen weitgehend ohne Vorkenntnisse und ohne direkte Erfahrung in der praktischen Arbeit zu uns. Zudem bieten wir für junge Leute jeglichen Bildungsstands einen Freiwilligendienst an. Somit kann keinerlei Wissen vorausgesetzt oder erwartet werden. Ein Lernzuwachs soll besonders in den Bereichen der sozialen Kompetenz, der persönlichen Kompetenz und der fachlichen Kompetenz erreicht werden. Zur Orientierung erhalten die Freiwilligen und die Praxisanleiter/innen einen Einschätzungsbogen, auf dem der jeweilige Lernstand auf der Grundlage mehrerer Items in diesen Bereichen vermerkt werden kann.
Der Freiwilligendienst beginnt i.d.R. in den Sommerferien jeweils zum neuen Schuljahr. Die FSJler/innen und BFDler/innen arbeiten bei uns als „Klassenhelfer/innen“, d.h. sie sind einer Klasse fest zugewiesen und unterstützen hier das pädagogische Personal. Ein bis zwei Klassenhelfer/innen pro Jahrgang werden als „Springer/innen“ eingesetzt, d.h. sie arbeiten nach Plan in mehreren Klassen und ersetzen bei Bedarf fehlende Klassenhelfer/innen in deren Klassen. Dabei, sowie bei anderen Vertretungsregelungen, kann es auch vorkommen, dass ein/e FSJ/BFDler/in in der jeweils anderen Zweigstelle einspringen muss.
In den ersten zwei Wochen nach den Sommerferien findet die Einarbeitung statt. Die Klassenhelfer/innen werden in dieser Zeit von den Klassenlehrer/innen (oder einer anderen zuständigen Lehrkraft) bzgl. ihrer Aufgaben genau instruiert und bei der Erledigung derer nicht allein gelassen. Nach dieser Zeit kann erwartet werden, dass eine selbständige Erledigung erfolgt. Sollte dies nicht so sein, muss gemeinsam nach individuellen Lösungen gesucht werden.

Die Freiwilligen wählen zwei Vertreter/innen aus ihren Reihen, die als primäre Ansprechpartner in Angelegenheiten der gesamten Gruppe fungieren.

Ein Mitglied der Schulleitung sowie eine aus der Lehrerkonferenz beauftragte Lehrperson sind zuständig für alle koordinativen und organisatorischen Aufgaben,  die Kooperation mit dem DRK sowie Ansprechpartner/in für die Belange der Lehrpersonen in Bezug auf die Arbeit mit den Klassenhelfer/innen. Darüberhinaus gibt es Vertrauenslehrpersonen für die Klassenhelfer/innen.


Position in der Klasse
Ein/e Klassenhelfer/in ist immer eine Hilfskraft. Er/Sie darf somit nicht die alleinige Verantwortung für einen oder mehrere Schüler tragen. Sollte ein/e Lehrer/in eine/n Klassenhelfer/in doch einmal allein mit einem/einer Schüler/in z. B. zur Toilette schicken, ist er/sie dennoch weiterhin für den/die Schüler/in verantwortlich und im Notfall sofort zu informieren. Die zeitweise alleinige Betreuung von ein bis zwei Schüler/innen durch einen Klassenhelfer in einem Raum, ist nie der Regelfall,  sondern  muss immer mit dem Klassenhelfer abgesprochen werden. Die Klassenhelfer/innen müssen die Möglichkeit erhalten, zu allen Schüler/innen der Klasse eine tragfähige Beziehung aufzubauen. Sollte er/sie also überwiegend eine/r  Schüler/in zur Seite gestellt sein, muss ausreichend Zeit gewährt werden, um sich auch mit anderen zu beschäftigen.

 

Aufgaben
 
Der/Die Klassenhelfer/in ist Teil des Teams und übernimmt somit  einen Teil der allgemein anstehenden Aufgaben (Beaufsichtigung der Schüler/innen, Ordnung in der Klasse, „Botengänge“, Ideen einbringen, Vorbildfunktion etc.). In dieser Funktion beteiligt er/sie sich auch außerhalb der Unterrichtszeit, z. B. schon in den Sommerferien, an den Vorbereitungen für das kommende Schuljahr (Stundenplan-schilder herstellen, Räume einrichten etc.).
Eine Schwerpunktaufgabe der Klassenhelfer/innen an unserer Schule ist zudem die Pflege (Toilettentraining, Windeln, Essen anreichen, waschen) der Schüler/innen, sofern nötig.

Jedes Klassenteam sollen einen spezifischen Aufgabenkatalog für ihre/n Klassenhelfer/in erarbeiten und diesen mit ihr/ihm absprechen.

Der/die Klassenhelfer/in nimmt am Unterricht teil, oder wird von der zuständigen Lehrkraft mit einer anderen schulbezogenen Aufgabe betraut. Befreiungen von der aktiven Teilnahme am Schwimm- oder Sportunterricht können nur erfolgen, wenn dies ärztlich angeordnet ist.
Absprachen mit und Fragen an die Lehrer/innen oder sonstigen Mitarbeiter/innen der Klasse, sowie insbesondere persönliche Gespräche, finden außerhalb der Unterrichtszeit statt. Die Klassenhelfer/innen helfen im Unterricht (der auch außerhalb des Klassenraums mit praktischen Tätigkeiten  verbracht werden kann).

Auch die Pausenzeiten der Schüler/innen sind Arbeitszeit und werden nach den Vorgaben durch die Lehrer/innen mit den Schüler/innen verbracht.
Nach dem Unterricht verrichten die Freiwilligen Arbeiten im Auftrag der Lehrkräfte oder des Hausmeisters zur Instandhaltung und Pflege des Schulgebäudes und -geländes, zur Vor- oder Nachbereitung von Veranstaltungen oder Unterricht, sowie wenn notwendig Botengänge. Die Lehrpersonen informieren Herrn Lobb, falls sie Klassenhelfer nach dem Unterricht für klasseninterne Aufgaben einsetzen.
Einzelne Freiwillige dürfen ein Fahrsicherheitstraining absolvieren und der Schule danach als Fahrer/in zu außerschulischen Lernorten dienen. Dabei ist – sofern Schüler/innen transportiert werden – immer auch eine Lehrkraft mit im Fahrzeug.
Die Teilnahme an Klassenfahrten und Ausflügen über die übliche Dienstzeit hinaus ist freiwillig und wird nicht mit zusätzlicher Freizeit vergütet.

 

Arbeitszeit

Die Arbeitszeit beträgt wöchentlich 38,5 Stunden. Regulär findet die Arbeit montags bis donnerstags von 07:45 Uhr bis 16:15 Uhr und freitags von 07:45 bis 14:15 Uhr statt. Dabei ist täglich spätestens nach 6 Stunden Arbeitszeit eine Pause von 30 Minuten einzuhalten. Diese Pause kann auch in zwei Einheiten à 15 Minuten erfolgen und ist in Absprache mit dem Lehrer/innenteam zu terminieren. Eine Verschiebung der Arbeitszeit ist möglich, so dass es sein kann, dass die Arbeitszeit mal früher und mal später endet.

Den FSJler/innen und BFDler/innen stehen 2  Tage pro Monat Urlaub zu. Ein Teil der Urlaubszeit wird in den Schulferien sowie an den beweglichen Ferientagen gewährt.
Daher können Arbeitstage auch an Wochenenden und in den Ferien liegen.
Sonderurlaub für Vorstellungsgespräche u.ä. kann in Einzelfällen gewährt werden und sollte bei der Schulleitung beantragt werden.

Gespräche

Mit der zuständigen Lehrkraft des Teams finden mindestens nach den ersten zwei Wochen und in zeitlicher Nähe der Osterferien Reflexionsgespräche statt. Hier geht es um die Position des Klassenhelfers/der Klassenhelferin im Team und in der Klasse, um seine und ihre Aufgaben und mögliche Entwicklungsmöglichkeiten. Auch notwendige Unterstützung von Lehrer/innenseite sollte herausgearbeitet werden. Zudem sollte der/die Freiwillige seine/ihre Wünsche und Grenzen benennen können. Hier ist von beiden der Reflexionsbogen auszufüllen und zu besprechen. Die Reflexionsbögen sind von der Lehrkraft aufzuheben um Entwicklungen erkennen und besprechen zu können, zudem dienen sie hinterher als Grundlage bei der Zeugniserstellung.

Mit den Vertrauenslehrer/innen für die Klassenhelfer/innen findet mindestens einmal, nämlich nach den Herbstferien, ein persönliches Gespräch statt, indem es um mögliche Probleme und Herausforderungen, um die eigene Entwicklung, die Position im Team sowie in der Schulgemeinschaft, um offene Fragen und die berufliche Perspektive geht. Hier kann vertraulich gesprochen werden. Die/Der Vertrauenslehrer/in bietet bei Problemen ggf. Informationen, Hilfe und Begleitung an.

Mit allen Freiwilligen an der Schule (beider Standorte) treffen sich die Klassenhelfer/innen-Beauftragte und ein/e Vertreter/in der Schulleitung mindestens dreimal im Jahr: Zu Beginn des Schuljahres erfolgt eine allgemeine Einweisung, im Januar werden Kritikpunkte und die anstehenden Karnevalstage besprochen, und nach den Osterferien geht es um die Gestaltung des Jahresabschlusses, Zeugnisse etc. Darüber hinaus kann es natürlich immer weitere Gespräche und Gesprächsinhalte geben.

 

Krankmeldungen

Krankmeldungen erfolgen am ersten Tag der Krankheit bis 07:45 Uhr telefonisch im Sekretariat der Schule. Zudem muss ab dem ersten Tag ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
Das zuständige Mitglied der Schulleitung entscheidet morgens über den Einsatz der Springer.